Hitlers Eliten nach 1945 by Frei Norbert
Autor:Frei, Norbert [Frei, Norbert]
Die sprache: deu
Format: epub
Herausgeber: dtv Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München
veröffentlicht: 2016-03-19T16:00:00+00:00
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Entnazifizierung der Justiz: Das Beispiel Paul Reimers »Der Betroffene glaubt, durch sein Eingreifen in den aufgeführten Fällen noch Schlimmeres verhütet zu haben.« Dieser Argumentation des Kammergerichtsrats Paul Reimers stimmte der Hildesheimer Ausschuß für Entnazifizierung ohne Vorbehalte zu und stufte ihn 1949 in die Kategorie der »Minderbelasteten« ein. Dabei war Reimers nicht an irgendeinem Gericht tätig gewesen, sondern von 1941 bis 1943 am Sondergericht Berlin und von 1943 bis 1945 am Volksgerichtshof. Nach dem Krieg wurde Reimers zunächst für zwei Jahre im Internierungslager Hildesheim inhaftiert.
Im darauffolgenden Entnazifizierungsverfahren beurteilte ihn ein speziell für NS-Juristen eingerichteter Sonderausschuß als »Minderbelasteten«. Mit dem Beschluß waren folgende Sanktionsmaßnahmen verbunden: kein passives Wahlrecht, Wiederzulassung nur für ein Amt mit niedrigem Einkommen (Amts- oder Landrichter) und fünfjährige Beförderungssperre. Reimers erhob dagegen Klage und erreichte 1949 vor dem Berufungsausschuß schließlich die Herunterstufung zum »Mitläufer«. 1955 wurde er Landgerichtsrat in Hechingen, eine Dekade später ließ er sich nach einem eingestellten Ermittlungsverfahren vorzeitig pensionieren. 1984 klagte ihn die Berliner Staatsanwaltschaft als einzigen Richter des Volksgerichtshofs an, weil er nachweislich an 97 Todesurteilen mitgewirkt hatte. Doch vor Prozeßbeginn beging Reimers Selbstmord.
Aus der eidesstattlichen Versicherung von Kurt Schramm, Chef der CDU-Fraktion in Schmölln/Thüringen, 1946: »Daß Herr Dr. Reimers die Praxis des Volksgerichtshofs ablehnte, mag seiner tief-religiösen Anschauung entspringen. Sie brachte ihn in Widerspruch mit seinem aufgezwungenen Richteramte, ja sie mag ihn direkt veranlaßt haben, dem Gericht seine Opfer zu entziehen, für die es meistens nur erbarmungslos auf die Todesstrafe erkannte. Es war nicht zu vermeiden, daß wir uns bei unseren Gesprächen auch über die Politik der NSDAP unterhielten. Dabei entwickelte Herr Dr. Reimers seine Auffassung, die ich von einem Richter beim Volksgerichtshof nicht erwartet hatte, nämlich die völlige Verneinung der Person Hitlers und seiner Politik. Ich erkannte bald den Gewissenszwang, in welchem sich Herr Dr. Reimers befand und bedauerte aufrichtig, daß ein Mensch von so grundanständiger Gesinnung beruflich gezwungen war, ein Amt auszuüben, das ihn mit Abscheu erfüllte.«
Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg, 2200b, Anlage des Briefs Reimers an den Präsidenten des Landgerichts Hechingen, 5. 11. 1957
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